Für eine Zukunft mit k-fetisch. Cafés und Kneipen bleiben!

Das Haus Weserstraße/Wildenbruchstraße wurde erst kürzlich von Akelius gekauft. Im Haus befindest sich auch das Café k-fetisch, das für viele im Kiez und darüber hinaus ein beliebter und wichtiger Treffpunkt ist. Akelius verweigert eine tragfähige Lösung für die Verlängerung des Mietvertrags. Das k-fetisch fordert mit einer Petition zu Verhandlungen auf.

Wir dokumentieren hier die Pressemitteilung von k-fetisch und Gästen und schließen uns der Forderung an: Für eine Zukunft mit k-fetisch! Cafés und Kneipen bleiben!

Anwohner*innen starten Petition für den Erhalt des k-fetisch

Anwohner*innen-Initiative fordert von der Akelius GmbH eine finanzierbare Mietvertragsverlägerung zur Bestandssicherung des fürdie Kiezkultur wichtigen Caféund Nachbarschaftstreffpunkts k-fetisch in Berlin-Neuköln – auch über die Zeit der Coronakrise hinaus

Unter dem Motto „Für eine Zukunft mit k-fetisch!“ haben sich in Berlin-Neukölln Anwohner*innen, Gäste und Mitarbeiter*innen zusammengeschlossen, um sich für den Erhalt des kollektiv betriebenen Cafés k-fetisch in der Wildenbruchstr. – Ecke Weserstr. einzusetzen. Seit dem Kauf des Hauses durch die Akelius GmbH im letzten Jahr sind alle Verhandlungsangebote und Bitten von Seiten der Betreiber*innen um eine Verlängerung des Mietvertrags ins Leere gelaufen, eine einvernehmliche Lösung zum Fortbestand des seit acht Jahren zum Kiez gehörenden Cafés ist bisher nicht gelungen. Auch bei den Verhandlungen zwischen Akelius und dem Bezirk hat es augenscheinlich keine Fortschritte gegeben.

Die Anwohner*innen-Initiative fordert deswegen: Akelius muss sich umgehend mit dem k-fetisch an einen Tisch setzen, um eine finanzierbare Mietvertragsverlängerung und langfristige Sicherheit auszuhandeln! Eine Online-Petition soll nun den neuen Eigentümer zu Verhandlungen bewegen.

Die Petition auf der Plattform Openpetition: https://www.openpetition.de/!kfetisch

Der aktuelle Mietvertrag – noch mit dem alten Eigentümer geschlossen – läuft im Oktober 2021 aus, eine neuer ist bisher nicht in Sicht, was für die Betreiber*innen des k-fetisch ebenso wie für ihre Angestellten große Unsicherheit bedeutet. Diese wird aktuell noch verschärft durch die anhaltenden und drastischen ökonomischen Auswirkungen der coronabedingten Einschränkungen im Cafébetrieb. Ein Erhalt des Cafés ist nur mit einem baldigen neuen Vertrag möglich. „Ein Betrieb mit einem Dutzend Angestellten braucht Planungssicherheit, gerade jetzt in Zeiten der Corona-Krise“, so Kira Fuchs von der Anwohner*innen-Initiative. „Das k-fetisch ist seit Jahren eine wichtige Institution im Kiez und geht als Treffpunkt der Nachbarschaft weit über einen normalen Cafébetrieb hinaus.“ Die Anwohner*innen-Initiative fordert deshalb von der Akelius GmbH mit den Betreiber*innen Vertragsverhandlungen aufzunehmen und damit den Bestand des Cafés zu sichern.

Die Auswirkungen der Corona-Krise haben Nachbarschaft, Stammkundschaft und Mitarbeiter*innen des Cafés weiter zusammengeschweißt: „Durch die zeitweise Schließung aller Orte, an denen Menschen sich treffen und zusammenkommen, wird uns viel deutlicher als bisher bewusst, welche wichtige Funktion die Cafés, Bars, Clubs und anderen Projekte in unserem Umfeld für unser Leben haben. Gerade alternative Orte existieren fast ausnahmslos prekär und sind durch die Corona-Auswirkungen noch stärker in ihrer Existenz bedroht“, so Kira Fuchs von der Anwohner*innen-Initiative.

Der Verkauf des Hauses Wildenbruchstr./Weserstraße, in dem sich das Kollektivcafé k-fetisch befindet, ist seit Herbst 2019 Gegenstand politischer und rechtlicher Auseinandersetzungen: Es besteht der Verdacht, dass Akelius durch einen sogenannten „Share-Deal“ das bezirkliche Vorkaufsrecht ausgehebelt hat, um den Milieuschutz zu umgehen. Deswegen hat das Bezirksamt Neukölln gegen Akelius Ende des Jahres 2019 eine Anordnung erlassen, die Unterlagen des Deals zwecks Prüfung zur Verfügung zu stellen. Dagegen legte Akelius beim Verwaltungsgericht Berlin Einspruch ein und unterlag (siehe Pressemitteilung Nr.41/2019 des Berliner Verwaltungsgerichts). Die gerichtliche Auseinandersetzung wird weitergeführt.

Wir fordern von Akelius, mit einer finanzierbaren Mietvertragsverlängerung und langfristigen Perspektive den Bestand des k-fetisch auch nach der Corona-Krise zu sichern!

Heimstaden Verpiss Dich!

Redebeitrag der Vernetzung der Akelius-Mieter*innen Berlin auf der Demo „Stopp Heimstaden“, am 08.11.20 auf dem Alexanderplatz

Wir, die Berliner Vernetzung der Akelius- Mieter*innen, solidarisieren uns mit den Mieter*innen, die sich gegen den Verkauf ihrer Häuser an Heimstaden wehren.

Wir Mieter*innen und unsere Stadt brauchen keinen weiteren Immobilien-Großspekulanten. Heimstanden soll wieder einpacken oder besser erst gar nicht auspacken.

Was wir brauchen, ist ein starker Mieter*innenschutz und ein wirksames und praktiziertes Menschenrecht auf Wohnen. Solange die Gesetze mit ihren vielen Ausnahmeregeln und Schlupflöchern mehr einem Schweizer Käse ähneln und unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, werden immer wieder Mieter*innen plötzlich kalt erwischt, weil mit ihrem Zuhause spekuliert wird. Das muss endlich aufhören!

Heimstaden ist in Schweden, vor allem in Malmö, berühmt berüchtigt. Mangelnde Instandsetzung, teure Luxusmodernisierung und Umwandlung in Eigentumswohnungen sind das Markenzeichen. Wir kennen das alles schon von Akelius und wir wissen, das führt zu Verdrängung. Niemand braucht sowas, niemand will sowas, niemandem tut so etwas gut. Also weg damit!

Dass Heimstaden keine Abwendungsvereinbarungen unterzeichnen will, ist selbstredend. Denn es geht Heimstaden eben nicht darum, Verantwortung für die Daseinsfürsorge und städtische Infrastruktur zu übernehmen und Menschen ein menschenwürdiges Wohnen zu ermöglichen. Nein, es geht nur ums Geld. Die Abwendungsvereinbarungen sind an sich schon sehr schwach, verhindern aber wenigstens auf begrenzte Zeit das maximale Auspressen von Profit aus uns Mieter*innen, aus unseren Häusern und aus der Stadt.

Es ist offensichtlich, dass Heimstaden darauf spekuliert, dass die Stadt, die Bezirke und wir Mieter*innen überfordert sind, für so viele Häuser parallel in so knapper Zeit Vorkaufslösungen zu finden. Solchen gewissenlosen und kaltherzigen Geschäftemachern darf nicht unsere Existenzgrundlage anvertraut werden!

Diese Arroganz und Überheblichkeit der Spekulanten wie Heimstanden stinkt zum Himmel. Würden sie nicht auf unserem Menschenrecht auf Wohnen rumtrampeln, könnten sie uns in ihrer Parallelwelt egal sein. Aber sie greifen uns in unseren Grundbedürfnissen an und zerstören unsere Lebensgrundlagen.

Wenn dann noch Politiker von CDU/CSU und FDP was von Eigentumsbildung erzählen, wird es makaber. Es ist doch vollkommen klar, dass das eine riesige Schuldenfalle für uns ist und nur noch weiter die Verdrängung von Einkommensbenachteiligten vorantreibt.

Wir sagen: Nein zu Heimstaden! Der Konzern soll nicht ein einziges Haus bekommen, egal ob es im Milieuschutzgebiet liegt oder nicht. Und wir sagen: Ja, zu einem starken Mieter*innenkampf mit dem Ziel der Enteignung von Heimstaden, Akelius, Vonovia, Pears Globale, Covivio, Deutsche Wohnen & Co.!

Mietendeckel? Läuft

Mit Musterbrief an Akelius um eine Mietsenkung zu fordern.

*** English version below (with sample letter to Akelius demanding rent reduction) ***

Mietendeckel

Zwei (Eil-)Klagen von CDU und FDP gegen den Berliner Mietendeckel sind gescheitert. Erst ca. Mitte 2021 wird mit einem Grundsatz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerechnet. Somit gilt der Mietendeckel mindestens bis dahin.

Presse:

https://www.tagesspiegel.de/berlin/nur-karlsruhe-entscheidet-ueber-gesetz-50-000-euro-klage-gegen-mietendeckel-von-cdu-und-fdp-in-berlin-hinfaellig/26298316.html

https://taz.de/Mietendeckel-wackelt-nicht/!5724688/

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1143489.klage-gegen-mietendeckel-auf-eis.html

Mietsenkungen

Am 23.11.20 beginnt die 2. Phase des Berliner Mietendeckels. Ab dem Zeitpunkt darf die Miete nicht mehr als 20% über der laut Mietendeckel erlaubten Höchstmiete liegen. Bei Akelius sind vermutlich alle Wohnungen davon betroffen, die zwischen 2012 und Anfang 2020 angemietet wurden. Das müssten ca. 50 % aller Wohnungen ausmachen, so dass jede*r zweite Mieter*in von der Mietsenkung profitieren könnte.

Woher weiß ich, ob ich Anspruch auf eine Mietsenkung habe?

Im Frühjahr hat Akelius alle Mieter*innen angeschrieben und die nach Mietendeckel zulässige Höchstmiete mitgeteilt. Um einen Anspruch auf Senkung eurer aktuellen Miete zu haben, muss euere aktuelle Miete mind. 20% über dieser zulässigen Höchstmiete liegen. Dazu kommen ggf. noch Aufschläge für besondere Ausstattung und Wohnlage. Für die Wohnlageneinstufung kann vorerst das Straßenverzeichnis des Berliner Mietspiegels 2019 verwendet werden.

Um sicher zu gehen, müsst ihr also die max. Aufschläge aufrechnen und wenn eure aktuelle Miete noch darüber liegt, habt ihr einen Senkungsanspruch. Da die neuen Akelius-Mieten so exorbitant hoch sind, haben vermutlich alle Mieter*innen mit Mietverträgen ab 2012-Anfang 2020 einen Anspruch auf Senkung.

Oder ihr benutzt den Mietendeckel-Rechner des Berliner Mietervereins.

Wie wird die Miete gesenkt?

Laut Mietendeckelgesetz ist der Vermieter, also Akelius, verpflichtet von sich aus die überhöhten Mieten zu senken. Ansonsten riskiert Akelius ein hohes Bußgeld. Erfahrungsgemäß vermeidet Akelius Bußgelder und wird vermutlich im Laufe des Novembers alle betroffenen Mieter*innen anschreiben.

Wie soll ich mich als Mieter*in verhalten?

Es gibt noch keinen goldenen Weg. Die Mietervereine raten dazu, den Vermieter anzuschreiben und die Senkung der Miete nach Mietsendeckel einzufordern.

Hier ein Musterbrief:

„Sehr geehrte Damen und Herren bei Akelius,

laut Mietendeckelgesetz müssen Sie als Vermieter von sich aus überhöhte Mieten ab dem 23.11.2020 absenken. Ich fordere Sie hiermit auf, dieser Verpflichtung nachzukommen und meine Miete auf die maximal erlaubte Höchstmiete abzusenken. Ich weise Sie freundlich darauf hin, dass Sie andernfalls hohe Bußgelder riskieren. Bitte erstatten Sie mir die zuviel gezahlte Miete für die Woche vom 23.11. bis 30.11.2020 zurück auf mein Konto oder verrechnen Sie den Übertrag mit meiner Dezembermiete. Ich bitte um schriftliche Bestätigung und Aufschlüsselung der neuen Miethöhe.

Mit freundlichen Grüßen,

(Name)“

Wenn ihr euch ganz sicher seid, um wieviel ihr die Miete senken könnt, könnt ihr auch Akelius anschreiben und informieren, dass ihr entsprechend dem Mietendeckelgesetz die Miete auf die errechnete Höchstmiete von (xxx) absenkt. Zu empfehlen ist aber, dass ihr eine schriftliche Zustimmung erbittet. Achtung: Die Miete selber zu senken, ist nicht unriskant, denn ihr könntet euch verrechnet haben.

Was wird aus meinem Senkungsanspruch für die einen Woche im November vom 23. bis 30.11.2020?

Wir empfehlen, die November Miete erstmal noch in der alten Höhe zu zahlen und abzuwarten, ob euch Akelius einen Bescheid schickt, in dem sie euch mitteilen, dass ihr ab Dezember einen niedrigeren Betrag zahlen sollt.

Die eine Woche im November könnte evtl. mit dem Dez. verrechnet werden. So machen es zumindest die städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Presse dazu:

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/fuer-zehntausende-haushalte-wird-miete-ab-november-gesenkt-li.113823?lid=true

Was mache ich, wenn Akelius die Miete nicht senkt?

In dem Fall könnt ihr euch an das Bezirksamt wenden oder gleich Klage beim Amtsgericht gegen Akelius auf Mietsenkung gemäß Mietendeckel einreichen.

Rechenbeispiel für Absenkung

aus Infoschrift zum Mietendeckel der Berliner Mietergemeinschaft: https://www.bmgev.de/fileadmin/user_upload/Mietendeckel.pdf

Vermietet ist eine Wohnung in einfacher Wohnlage in einem Gebäude, in dem sich 10 Mietwohnungen befinden. Erstmalig bezugsfertig war die Wohnung bis 1918. Es befinden sich ein Bad und eine Sammelheizung in der Wohnung. Der Energieverbrauchs- kennwert liegt bei unter 120 kWh/ (m2 a). Weitere Merkmale liegen nicht vor. Gezahlt wird eine Miete von derzeit 8,39 Euro/qm.

Ergebnis: Die zulässige Miete liegt bei 6,17 Euro/qm. Bei mehr als 7,40 Euro/qm ist die Miete im Sinne des Gesetzes überhöht und damit verboten. Mieter/innen können eine Absenkung auf 7,40 Euro/qm ab dem 23. November 2020 verlangen.

Würde der/die Mieter/in in dem Beispiel nicht 8,39 Euro/qm, sondern 6,50 Euro/qm Ausgangsmiete zahlen, läge die Miete zwar über der Tabellenmiete, wäre aber noch nicht über- höht. Eine Absenkung wäre danach nicht möglich.

Infos zum Mietendeckel

– von der Senatsverwaltung: https://mietendeckel.berlin.de/faq/

– vom Berliner Mieterverein: https://www.berliner-mieterverein.de/mietendeckel/die-regeln-des-mietendeckel-gesetzes-und-tipps-zur-anwendung.htm#4-Senkung-ueberhoehter-Mieten

– von der Berliner Mietergemeinschaft: https://www.bmgev.de/politik/mietendeckel/



*** English version (sample letter to Akelius demanding rent reduction below) ***

Rent Cap

Two lawsuits by the conservative (CDU) and the liberal (FDP) party against the Berlin rent cap have failed. The Bundesverfassungsgericht (Federal Constitutional Court) is not expected to make a landmark ruling until around mid 2021. Thus the rent cap will remain in force at least until then.

Press:

https://www.tagesspiegel.de/berlin/nur-karlsruhe-entscheidet-ueber-gesetz-50-000-euro-klage-gegen-mietendeckel-von-cdu-und-fdp-in-berlin-hinfaellig/26298316.html

https://taz.de/Mietendeckel-wackelt-nicht/!5724688/

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1143489.klage-gegen-mietendeckel-auf-eis.html

Rent reductions

On November 23rd 2020, the 2nd phase of the Berlin rent cover begins. From this date on, no apartment rent may exceed the maximum rent allowed by the rent cap by more than 20%. In the case of Akelius, all apartments with rentals starting between 2012 and the beginning of 2020 will probably be affected. Approximately 50% of all apartments should be affected, so that every second tenant could benefit from the rent reduction.

How do I know if I am entitled to a rent reduction?

In spring Akelius wrote to all tenants and informed them about the maximum rent allowed by Rent Cap. In order to be entitled to a reduction of your current rent, your current rent must be at least 20% above this maximum rent. In addition, there may be surcharges for special equipment and residential area. For the time being, the street index of the Berliner Mietspiegel 2019 can be used for the classification of residential areas.

To be on the safe side, you have to add up the maximum surcharges and if your current rent is even higher, you are entitled to a reduction. Since the Akelius rents are so exorbitantly high, probably all tenants with rentals starting from 2012 till beginning of 2020 are entitled to a reduction.

Or you can use the multilingual rent cap calculator of the „Berliner Mieterverein“ (Berlin tenants‘ association).

What is the way to lower the rent?

According to the rent cap law, the landlord, i.e. Akelius, is obliged to lower the overcharged rents on his own initiative. Otherwise Akelius risks a high fine. Experience shows that Akelius avoids fines and will probably write to all affected tenants in the course of November.

How should I act as a tenant?

There is no golden way yet. The tenants‘ associations advise to write to the landlord and demand the reduction of the rent according to the Rent Cap.

Here is a sample letter:

„Sehr geehrte Damen und Herren bei Akelius,

laut Mietendeckelgesetz müssen Sie als Vermieter von sich aus überhöhte Mieten ab dem 23.11.2020 absenken. Ich fordere Sie hiermit auf, dieser Verpflichtung nachzukommen und meine Miete auf die maximal erlaubte Höchstmiete abzusenken. Ich weise Sie freundlich darauf hin, dass Sie andernfalls hohe Bußgelder riskieren. Bitte erstatten Sie mir die zuviel gezahlte Miete für die Woche vom 23.11. bis 30.11.2020 zurück auf mein Konto oder verrechnen Sie den Übertrag mit meiner Dezembermiete. Ich bitte um schriftliche Bestätigung und Aufschlüsselung der neuen Miethöhe.

Mit freundlichen Grüßen, [your name]“

(English Translation: Dear ladies and gentlemen of Akelius,

according to the Rent Cap law, you as a landlord have to lower overcharged rents from November 23rd, 2020. I hereby request you to comply with this obligation and reduce my rent to the maximum permitted rent. I would like to point out that otherwise you risk high fines. Please refund the overpaid rent for the week from November 23rd to November 30th, 2020 back to my account or offset the amount carried forward against my December rent. I ask for written confirmation and specification of the new rent amount.

With kind regards, [your name])

If you are completely sure by how much you can reduce the rent, you can also write to Akelius and inform them that you will reduce the rent to the calculated maximum rent of (xxx) according to the Rent Cap law. However, it is very much recommended that you ask for a written agreement. Attention: Lowering the rent yourself bears high risk, because you might have miscalculated. Akelius is obliged by law to lower the rent. The safe alternative to lowering the rent yourself without an agreement is to contact the Bezirksamt (see below).

What will happen to my reduction claim for the one week in November from 23rd to 30th November 2020?

We recommend to pay the old rent for November and to wait and see if Akelius sends you a notice in which they tell you that you should pay a lower amount from December on.

The one week in November could possibly be offset against December. At least that’s what the municipal housing associations do. Press about it:

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/fuer-zehntausende-haushalte-wird-miete-ab-november-gesenkt-li.113823?lid=true

What do I do if Akelius does not lower the rent?

In this case you can contact the Bezirksamt (district office) or file a complaint against Akelius at the local Amtsgericht (district court) in order to reduce the rent according to the Rent Cap.

Calculation example for rent reduction

from brochure on the Rent Cap issued by the Berliner Mietergemeinschaft (Berlin tenants‘ community): https://www.bmgev.de/fileadmin/user_upload/Mietendeckel.pdf

Rented is an apartment in a simple residential area in a building in which there are 10 rental apartments. The apartment was ready for occupancy for the first time by 1918. There is a bathroom and a collective heating in the apartment. The energy consumption characteristic value is less than 120 kWh/(sqm*a). There are no further special features. A rent of currently 8.39 Euro/sqm is paid.

Result: The permissible rent is 6.17 Euro/sqm. If the rent exceeds 7.40 Euro/sqm, it is excessive in the sense of the law and therefore illegal. Tenants can demand a reduction to 7.40 Euro/sqm from 23rd November 2020.

If the tenant in the example would currently not pay 8.39 Euro/sqm, but 6.50 Euro/sqm, the rent would be above the maximum according to the Rent Cap table, but would not yet be excessive. A lowering would not be possible in this case.

Information about the rent cap

– in English from the Berliner Mieterverein (Berlin Tenants‘ Association): https://www.berliner-mieterverein.de/mietendeckel/the-berlin-rent-cap.htm

– in German from the Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Berlin administration for habitation): https://mietendeckel.berlin.de/faq/

– in German from the Berliner Mietergemeinschaft (Berlin tenants‘ community): https://www.bmgev.de/politik/mietendeckel/

Leitfaden zur Recherche von Share-Deals

Akelius verstößt vermutlich gegen Share-Deal-Regelungen. Cansel Kiziltepe (Bundestagsabgeordnete, SPD) hat Akelius bei der Steuerfahndung gemeldet. Ihr Verdacht: Bei einem Share Deal von Akelius ging es nicht mit rechten Dingen zu. Akelius hat den Deal mit zwei Firmen abgewickelt, die beide zum Akelius-Firmengeflecht gehören (Akelius GmbH und Giannis Beta Ltd.). Vorgeschrieben ist aber, dass die beiden Firmen, die die Anteile kaufen, unabhängig voneinander sein müssen. Daher auch die Bezeichnung Share Deal.

Wir gehen davon aus, dass Akelius nicht nur bei diesem einen Deal so gearbeitet hat. Deshalb gibt es hier eine kurze Anleitung, mit der ihr selbst schauen könnt, ob euer Haus mit einem Share Deal an Akelius gegangen ist. Meldet euch gerne bei uns wenn ihr was rausfindet!

Vorbereitung:

Generell macht es Sinn, alle Hauskäufe durch Akelius seit spätestens 2016 auf Share Deals zu überprüfen. Checkt dafür eure Unterlagen, ob es eine Änderung gab zwischen der Rechtsperson, mit der ihr den Vertrag abgeschlossen habt, und der Rechtsperson, der ihr aktuell eure Miete zahlt. Nehmt dann den Namen des aktuellen Empfängers der Miete und recherchiert die Besitzverhältnisse.

Es gibt vier Wege der Recherche:

  1. Ihr geht mit euren Mietvertrag und Ausweis zum Grundbuchamt und lest nach, wer euer Haus wann zu letzt gekauft hat. Wenn kein Eintrag für die Zeit gemacht wurde, als Akelius euer Haus übernommen hat, wurde nicht euer Haus an Akelius verkauft, sondern die GmbH, der das Haus gehört und dann ist es ein Share Deal. Die Liste der Grundbuchämter der Grundbuchämter findet ihr hier: https://service.berlin.de/dienstleistung/326740/
  2. Wenn euer Haus im Milieuschutzgebiet liegt, muss das Bezirksamt (Abteilung: Stadtplanung) über jeden Verkauf des Hauses informiert werden und es müsste somit ein Antrag auf ein Negativzeugnis gestellt worden sein. Wenn dem Bezirksamt keine Informationen über den Verkauf an Akelius vorliegen, war es ein Share Deal.
  3. Ihr recherchiert online über das Unternehmensregister zu der GmbH, der eure Haus gehört. Wenn ihr im Unternehmensregister den Namen eures Mietvertragspartners (BSP: A.R.O. 1-55) eingebt, bekommt ihr eine Übersicht mit Änderungseinträgen zu der GmbH. Ihr könnt euch die Einträge kostenlos anzeigen lassen. Es ist ein starkes Indiz für einen Share Deal, wenn ihr zum Beispiel Formulieren findet wie:
    1. „Firma vormals: Schulte & Kraus Grundbesitz GmbH (…), Firma: A.R.O. 39 (…)“
    2. „Rechtsverhältnis: Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Dritten Cimarron GmbH & Co. KG (…)“
    3. „Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Reichenberger Straße 114 GmbH & Co. KG (…)“=> Das Indiz erhärtet sich, wenn nach der Formumwandlung ein Wechsel des Managements und die komplette Umbenennung zu einer der A.R.O.’s eingetragen ist.
  4. Die sichersten Infos bekommt ihr, wenn ihr über das Handelsregister nach der Liste der Gesellschafter recherchiert, also wem genau wieviele Anteile an der GmbH, gehören, der euer Haus gehört. Ihr müsst wieder eintragen, welche Akelius-Unterfirma (A.R.O.) ihr sucht und euch dann zu der Liste der Gesellschafter*innen durchklicken. Wenn das Verhältnis der Besitzanteile 94,9% : 5,1% oder 89,9% : 10,1% beträgt, ist es ein Share Deal. Das Handelsregister erhebt eine Gebühr pro Auszug und ihr müsst euch vorher online registrieren. Ihr kommt zu dieser Liste auch über das Unternehmensregister, wenn ihr euch durchklickt: Registerinformationen des Registergerichts → Registerinformationen anzeigen → Dokumentenansicht (DK) → Dokumente der Registriernummer → Liste der Gesellschafter. Dort wird pro Auszug eine Gebühr von 1,50 € erhoben.

Was Signa am Hermannplatz vorhat kann weg

Soli-Note der Vernetzung der Akelius-Mieter*innen mit der Kundgebung gegen den Signa Deal, 2.9.2020

Wir Akelius-Mieter*innen grüßen diese Kundgebung!

Was Signa hier am Hermannplatz vorhat, kann weg. Niemand braucht es, niemand will es, niemandem nutzt es, außer dem Profitstreben des zweifelhaften Möchtegern-Investors Benko mit Verbindungen in die rechte Szene. Also weg damit. In diesem Sinne schließen wir uns den Forderungen dieser Kundgebung voll und ganz an.

Politiker*innen, die sich von so einem über den Tisch ziehen lassen, verlieren nicht nur ihre Souveränität, sondern auch ihre Glaubwürdigkeit. Es ist höchste Zeit, diesen unsäglichen Signa-Deal zurückzunehmen.

Dieser Konflikt um das Karstadtgebäude hier am Hermannplatz zeigt aber auch, dass wir unsere Kämpfe gegen Gentrifizierung, gegen Kilmawandel und für sichere Arbeitskämpfe zusammenführen müssen. Also tun wir es, hier am Hermannplatz und überall.

One Struggle One Fight!

Transpi bei der Kundgebung gegen den Signa-Deal

Politik für Bewohner*innen statt faule Deals mit Signa und Co.

Aufruf zur Kundgebung am 2. September

Wir unterstützen den Aufruf zur Kundgebung gegen den Deal der Berliner Landesregierung mit dem Milliardenkonzern Signa. Der Ausverkauf der Stadt ist keine Lösung!

Am 2.9. sollen Signa-Vertreter*innen im Abgeordnetenhaus angehört werden. Politik für einen Milliardenkonzern statt für die betroffenen Kieze und Stadtteile? Läuft nicht. Verschaffen wir uns ebenfalls Gehör – von der Straße bis in die Sitzungssäle. Eine Stadt für alle bedeutet eine Stadt für die Menschen, nicht für den Profit.

Aufruf und Statement des Bündnisses zum Karstadt-Neukölln-Komplex Herunterladen

Mieter*innen aller Immobilien-Konzerne, organisiert euch!

Plakat der Berliner Vernetzung der Akelius-Mieter*innen

Unser Info-Plakat ist fertig! Wir werden es nach und nach in allen Beratungsstellen, Nachbarschafts- und Kiezläden aushängen.
Denn nur gemeinsam haben wir eine echte Chance unseren Interessen endlich mehr Gehör zu verschaffen und hoffentlich bald das Menschenrecht auf Wohnen durchzusetzen.
Unser Widerstand gegen den Ausverkauf unserer Städte, unserer Existenzen und unserer Menschenrechte ist nötiger denn je. Das zeigt die Angst vieler Mieter*innen, dass sie spätestens wegen Corona ihre Miete nicht mehr zahlen können.

Während Mieter*innen mit teilweise heftigen Einkommenseinbußen zu kämpfen haben, hat Akelius im ersten Halbjahr 2020 eine Steigerung der Mieteinnahmen von 6,3 Prozent verbucht. Akelius ist in Berlin einer der heftigsten Mietpreistreiber. Einziger Kompass: Profitmaximierung. Der Konzern missachtet dabei sehenden Auges die Menschenrechte. Aktuelles Beispiel in Berlin: Im Anton-Saefkow-Kiez werden hunderte Mieter*innen von Akelius mit einer endlosen Großbaustelle schikaniert und rausmodernisiert.

Diese Ungerechtigkeiten müssen gestoppt werden. Akelius & Co. sind große Konzerne. Aber wir sind tausende Mieter*innen!
Für einen starken und solidarischen Mieter*innen-Kampf!
Für die Enteignung von Akelius & Co.!

Akelius plagt Mieter*innen mit Großbaustelle in der Anton-Saefkow-Siedlung

Akelius-Mieter*innen-Vernetzung / Saefkow-Bötzow-Initiative, 22.7.2020

In der Anton-Saefkow-Siedlung im Prenzlauer Berg besitzt Akelius seit 2011 zwei Karees. Seit Anfang 2019 betreibt der Konzern dort eine Großbaustelle, die die Mieter*innen sehr stark beeinträchtigt und auf der es sehr schleppend vorangeht – das Baugerüst steht teils schon seit eineinhalb Jahren. Am 22.2.2020 überreichten die dortigen Akelius-Mieter*innen in einer BVV-Sitzung dem Pankower Baustadtradt Vollrad Kuhn eine von 200 Mieter*innen unterschriebene Petition. In Folge dessen beschloss die BVV am 4.3. einstimmig ein aktives Einschreiten des Bezirksamts, um die negativen Auswirkungen der Baustelle zu reduzieren. Das Bezirksamt hat aber seitdem nichts Nachprüfbares unternommen.

Die Mieter*innen ergriffen erneut die Initiative und erreichten eine Begehung der Baustelle am 22.6.2020 auf Basis einer Mängelliste. Beispiele: mangelhafter Wetterschutz der obersten Etagen unter dem abgebauten Dach, massiver Schimmelbefall, nasse Elektroinstallationen, Risse und Löcher in Decken und Wänden, fehlende Ansprechpartner*innen, mangelhafte Kommunikation. Anwesend waren einige Mieter*innen, sieben Akelius-Mitarbeiter*innen, vier Politiker*innen und ein Jurist.

Bei der Begehung wurde offensichtlich, dass die Akelius-Mitarbeiter*innen sich überhaupt nicht mit der Mängelliste beschäftigt hatten. Auf viele der Fragen und Probleme antworteten die Akelius-Mitarbeiter*innen ausweichend oder behaupteten, es handle sich um Einzelfälle, oder stellten die Beseitigung der Mängel als nicht realisierbar dar.

Mangelnde Transparenz

Ein Haupt-Kritikpunkt war die mangelhafte Kommunikation: Akelius hat die Mieter*innen nicht über den Zeitplan der Baustelle auf dem Laufenden gehalten und keine zuverlässig erreichbaren Ansprechpartner*innen benannt.

Bei der Begehung stellte sich heraus, dass es Änderungen im Bauplan gegeben hatte und dass die Bauarbeiten sieben Monate im Verzug sind. Der Konzern begründete den Zeitverzug damit, dass die Statik neu berechnet werden musste, da der Bestandsplan fehlerhaft gewesen war, sowie mit der Corona-Krise. Von all dem hatten die Mieter*innen noch nie etwas gehört.

Beispiel für die Taktik von Akelius

Die Mieter*innen beklagten bei der Begehung häufige Wassereinbrüche aufgrund des mangelhaften Wetterschutzes der obersten Etagen unter dem abgebauten Dach. Folgen: massiver Schimmelbefall und Gefahr durch nass werdende Elektroinstallationen. All dies haben die Mieter*innen bei der Begehung durch aktuelle Fotos belegt. Akelius konnte auf Nachfrage nicht angeben, wie viele Wohnungen von Schimmel betroffen sind. Mieter*innen berichteten, dass die meisten Mieter*innen der obersten Etagen Schimmel gemeldet haben und dass Akelius nichts dagegen unternimmt, außer der Verteilung von Trocknungsgeräten.

Laut Akelius besteht der Wetterschutz aus Folie, die außen auf die Dachgeschoss-Decke aufgebracht ist. Ein aufwändigerer, wirksamerer Wetterschutz sei aufgrund von Windlasten nicht vorgesehen. Damit ist für den Konzern dieser Punkt erledigt. Die Mieter*innen fordern aber weiterhin einen wirksamen Wetterschutz. Alle bisherigen Maßnahmen waren unzureichend. Vergleichbare Baustellen im Kiez haben trotz Windlasten einen umfassenden Wetterschutz, wie aktuelle Fotos aus der Hans-Otto-Straße belegen.

Forderungen der Mieter*innen

Akelius wurde aufgefordert:

  • zu allen aufgelisteten Mängeln und Problemen Stellung zu beziehen und sie zu beheben.
  • den direkten Kontakt zur Bauleitung zu ermöglichen und dafür zusätzlich zu Email weitere Kommunikationswege für Menschen ohne Internet einzurichten.
  • alle zwei bis drei Wochen die Mieter*innen über den aktuellen Stand der Baustelle durch Aushänge zu informieren.
  • in deutscher und englischer Sprache zu kommunizieren, denn in den Karees leben viele nicht deutschsprachige Mieter*innen.
  • eine Internetseite mit Informationen zu dem Bauvorhaben einzurichten.

Reaktionen von Akelius

In einem Schreiben vom 3.7.2020 versprach Akelius die Lösung einiger der auf der Liste benannten Probleme. Beispielsweise kündigte der Konzern an, in Zukunft monatlich per Aushang die Mieter*innen über die als nächstes folgenden Baumaßnahmen zu informieren. Andere Probleme auf der Liste bestreitet Akelius als nicht existent oder lehnt ihre Lösung als nicht realisierbar ab, oder die Antwort des Konzerns ist ausweichend.

Die meisten der angekündigten Lösungen wurden bisher nicht oder nur teilweise umgesetzt.

Beispiele:

  • Akelius hat zwar inzwischen den Mieter*innen einen aktuellen Bauzeitenplan geschickt, eine ganze Reihe der ursprünglich angekündigten Maßnahmen sind aber in dem neuen Plan nicht enthalten, wie z. B. die Instandsetzung der Treppenhäuser.
  • Der Konzern hat inzwischen Aushänge mit den Kommunikationswegen angebracht, auf denen Meldungen an den Konzern erfolgen können, aber nur auf deutsch und nicht auf englisch.
  • Ebensowenig wurden ein direkter Kontakt zur Bauleitung jenseits von Email ermöglicht.

Wie geht es weiter?

Wir Mieter*innen werden nun genau beobachten, ob Akelius seine Versprechungen noch realisiert und für wie lange der Konzern diese einhält. Wir fordern, dass der Konzern auch die Probleme löst, die er bisher erklärtermaßen nicht vorhat zu lösen oder deren Existenz er bestreitet. Und wir fordern, dass ein direkter telefonischer Kontakt für Mieter*innen zur Bauleitung eingerichtet wird, so dass Verantwortlichkeiten nicht mehr hin- und hergeschoben werden können. Wenn Akelius seine Versprechungen nicht einhält, werden wir weitere Schritte einleiten.

Solidarität mit den bedrohten Projekten!

Soli-Erklärung der Vernetzung der Akelius-Mieter*innen Berlin

Diesen Sommer sind gleich mehrere langjährige soziale und linke Projekte bedroht. Wir Akelius-Mieter*innen erklären uns solidarisch mit den bedrohten Projekten und fordern ihren Erhalt.

Syndikat

Das Kneipenkollektiv ist eine Institution im Schillerkiez. Seit Jahrzehnten ist es Anlaufstelle für die Nachbarschaft. Ein kurzer Schnack, ein kühles Bier, eine schnelle Hilfe oder einfach mal ein offenes Ohr. Nachbarschaftliche Infrastruktur nennt sich das. Kein Geld der Welt kann das ersetzen. Doch genau wegen Geld und noch mehr Geld will Pears Global das Syndikat am 7. August räumen lassen. Die Milliardärsfamilie hat das Haus gekauft und glaubt nun in feudaler Manier über Existenzen bestimmen zu können.

Wir fordern den Erhalt des Syndikats. Wir fordern, dass das Syndikat in seinen Räumen bleiben kann und der Räumungstitel zurück genommen wird.

Liebig 34

Das Haus in der Liebigstraße 34 im Friedrichshain ist seit Jahren ein Rückzugsort für das selbstbestimmtes Leben von Frauen und queeren Menschen. Es ist da, es funktioniert und es füllt eine klaffende Lücke in der Gesellschaft. Doch weil der Eigentümer Padovicz mit dem Haus spekulieren will, hat er einen Räumungstitel gegen das Projekt erwirkt. Es gibt aber keinen Ausweichort für die Bewohner*innen. Dafür gibt es enormen Bedarf an noch mehr queerfeministischen Freiräumen. Denn dass unsere Gesellschaft ein Problem mit Antifeminismus und der Diskriminierung von queeren Menschen hat, ist spätestens seit den Drohmails an Politiker*innen und Prominente auch für jederMann offensichtlich.

Wir fordern den Erhalt der Liebig 34. Wir fordern, dass der Bezirk das Haus übernimmt und den Bewohner*innen ein Bleiberecht garantiert.

Potse und Drugstore

Zwei selbstverwaltete Jugendzentren in Schöneberg stehen vor dem Aus, weil Profitstreben höher bewertet wird als Jugendschutz. Der Drugstore hat seine Räume schon verloren, über die Potse wurde kürzlich das Räumungsurteil gefällt. Doch nur wenn die Jugend sich selbstbestimmt und frei entfalten kann, wird sie ihre eigenen Wege gehen können. Und ihr diese Freiheit zu gewähren, sehen wir als eine der wichtigsten Aufgaben unserer Gesellschaft. Wir wollen keine Nachahmer und Mitläufer, sondern Menschen, die für sich und andere Verantwortung übernehmen können und wollen. Und um das zu erreichen, brauchen die jungen Menschen Räume zum Ausprobieren. Das ist wichtig – und nicht der Profit!

Wir fordern den Erhalt der Jugendzentren Potse und Drugstore. Wir fordern, dass sie umgehend Räume zur freien und selbstbestimmten Nutzung bekommen.

Meuterei

Auch ein Kneipenkollektiv, auch eine Institution, auch nachbarschaftliche Infrastruktur, auch akut von Verdrängung bedroht. Wie das Syndikat hat die Meuterei einen großen Zulauf und ist aus dem Reichenberger-Kiez nicht wegzudenken. Doch das Haus wurde vor Jahren von der Firma Ziegert modernisiert und in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft. Darüber, wie diese Firma gegen das Geldwäschegesetz verstoßen hat, berichtet kürzlich die Berliner Zeitung. Diese Firma Ziegert hatte die Wohnungen des Hauses unter „xberg-pur“ angeboten und damit das vermarktet, was sie im selben Atemzug zerstört hat.

Wir fordern den Erhalt der Meuterei. Wir fordern, dass die Kündigung der Meuterei zurückgenommen wird und das Kneipenkollektiv in seinen Räumen bleiben darf.

Bestandsmieter*innen „dürfen so lange wohnen wie sie wollen.“

Neue Daten zeigen: Akelius nutzt Zwangsräumungen um Mieter*innen mit Gewalt zu vertreiben

Ralf Spann (inzwischen Akelius-CEO) behauptete 2019 mehrfach, dass bei Akelius alle Mieter*innen so lange wohnen bleiben dürften, wie sie wollen (z.B. im Gespräch mit der Taz). Aktuelle Zahlen aus Lichtenberg belegen jetzt das Gegenteil: Akelius lässt zwangsräumen. Allein im Bezirk Lichtenberg hat Akelius im Jahr 2019 den Gerichtsvollzieher 10 Mal mit einer Zwangsräumung beauftragt. Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bezirk Lichtenberg hervor (Kleine Anfrage 0427/VIII).

Spätestens jetzt ist deutlich erkennbar: Die Phrase, dass alle Akelius-Mieter*innen ’so lange bleiben können wie wir wollen‘, wurde von der PR-Abteilung zur Beschwichtigung geschrieben. Die Realität in den Häusern sieht offensichtlich anders aus.

Akelius besitzt in mindestens 11 Berliner Bezirken Häuser. Die Zahlen aus den anderen Berliner Bezirken zu Zwangsräumungen durch Akelius fehlen leider. Wenn die Zahlen in allen Bezirken so aussehen wie in Lichtenberg hätte Akelius allein im letzten Jahr in Berlin über 100 Mal eine Zwangsräumung beauftragt. Es liegt an Akelius, an den Bezirksverwaltungen und an der Politik, die genauen Zahlen offenzulegen und sich dazu zu verhalten. Und auch wenn nicht alle Zwangsräumungs-Aufträge tatsächlich in einer Zwangsräumung enden, zeigen die Zahlen aus Lichtenberg, dass Akelius Mieter*innen loswerden will und dafür auch zwangsräumen lässt. Doch Wohnen ist ein Menschenrecht! Vermieter müssen den Wohnungserhalt als oberste Priorität setzen.

Massenhafte und leichtfertige Zwangsräumungen gefährden in hohem Maße die psychische und physische Gesundheit von Menschen. Wer als Vermieter tätig ist, muss sozial verantwortlich handeln. Die Jagd nach hohen Profitraten hat in der Daseinsfürsorge nichts zu suchen! Deshalb dürfen private börsennotierte Konzerne wie Akelius nicht im „Vermietungsgeschäft“ agieren. Der finanzialisierte Wohnungsmarkt gefährdet Menschen, Städte und ganze Gesellschaften. Wir brauchen eine sofortige und umfassende (Re)kommunalisierung des Wohnungsbestandes.

Wenn Vermieter zwangsräumen lassen, erzwingen sie mit Gewalt, dass Mieter*innen „ausziehen“. Wenn sich Mieter*innen zwangsräumen lassen, zeigt dass, das sie nicht gehen wollen oder nicht können, z. B. weil sie noch keine andere Wohnung haben. Die Anzahl der gerichtlich bestätigten Kündigungen muss um ein Vielfaches höher liegen als die Zahl der beauftragten Zwangsräumungen. Denn wer kann, erspart sich diesen Stress. Doch nicht alle finden rechtzeitig eine andere bezahlbare Wohnung und erfahren dann die Gewalt der Zwangsräumung.

Im Fall von Akelius ist eine Zwangsräumung besonders problematisch, weil die Wohnungen alle in ein überzogenes Modernisierungsprogramm gepresst und anschließend zu Höchstpreisen neu vermietet werden. Selbst die neuen Mietverträge seit dem Mietendeckel enthalten neben den Schattenmieten eine Befristung auf maximal fünf Jahre. Dann ist der Mietendeckel nach heutigem Stand ausgelaufen und dann sollen aufwendige Modernisierungsarbeiten in den Wohnungen durchgeführt werden.

Worauf warten wir noch? Akelius & Co. enteignen!