Stellungnahme zu 3D-Vermessungen

Akelius führt nach dem Kauf eines Hauses regelmäßig Vermessungen durch. In mehreren Fällen wurde dabei ein besonders aufwändiges Verfahren eingesetzt, eine sogenannte 3D-Vermessung. Die 3D-Vermessung ist mit einem normalen Aufmaß nicht vergleichbar. Bei einer 3D-Vermessung werden mit einem Spezialgerät Messdaten erzeugt, aus denen anschließend ein hochauflösendes dreidimensionales Modell des gesamten Raums hergestellt werden kann. Das bedeutet, dass auch Einrichtungsgegenstände, Möbel, Kleidungsstücke usw. sichtbar gemacht werden können. Eine 3D-Vermessung ist deshalb eine Verletzung der Privatsphäre.

Mieterinnen und Mieter haben das Recht, eine 3D-Vermessung ihrer Wohnung zu verweigern. Nachfragen zum eingesetzten 3D-Verfahren wurden von Akelius nicht beantwortet. Statt dessen setzt Akelius Mieterinnen und Mieter durch Fristsetzungen unter Druck. In einigen Fällen wurden 3D-Vermessungen durchgeführt.

In Hamburg hat der dortige Mieterverein diese Praxis von Akelius scharf kritisiert.1 In Berlin beschäftigt sich inzwischen die Landesdatenschutzbeauftragte mit der Problematik. Aus unserer Sicht verletzt Akelius mit den 3D-Vermessungen die Privatsphäre der Mieterinnen und Mieter.

Wir, die Vernetzung der Akelius-Mieter*innen, fordern von Akelius:

  1. Respekt vor der Privatsphäre der Mieterinnen und Mieter in der eigenen Wohnung und im eigenen Haus!
  2. Keine 3D-Vermessungen in Privatwohnungen und Mietshäusern!
  3. Sofortige und vollständige Löschung der bereits angefertigten Messdaten von Privatwohnungen und Mietshäusern und Information der betroffenen Mieterinnen und Mieter!

Diese Stellungnahme wurde von der 11. Vollversammlung der Berliner Vernetzung der Akelius-Mieter*innen am 3. November 2019 einstimmig verabschiedet.

Fußnote 1: „Mieterverein empört. Miethai „Akelius“ will Zutritt zu sämtlichen Wohnungen“, Hamburger Morgenpost, 24.5.2019, <https://www.mopo.de/hamburg/mieterverein-empoert-miethai–akelius–will-zutritt-zu-saemtlichen-wohnungen-32589990> (letzter Zugriff 5.11.2019)